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Bundesrat will Strafrecht anpassen und verspricht besseren Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

Bundesrat will Strafrecht anpassen und verspricht besseren Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

Gesetzgebung
Einzelne Straftaten

Bundesrat will Strafrecht anpassen und verspricht besseren Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität

Der Bundesrat will die Möglichkeiten, terroristische Straftaten zu verfolgen, verbessern. Deshalb passt er insbesondere das Strafrecht gezielt an und will zudem die internationale Zusammenarbeit verbessern. An seiner Sitzung vom 14. September 2018 hat er die Vernehmlassungsergebnisse zu seinem Vorentwurf zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. 

Der Bundesrat schlägt eine neue Strafbestimmung vor, die das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen unter Strafe stellt. Das bisherige befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Kaida" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen wird auf eine ständige Rechtsgrundlage gestellt, und die entsprechenden Bestimmungen werden klarer gefasst. Mit den Änderungen werden auch das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll des Europarats zur Verhinderung und Verhütung des Terrorismus umgesetzt. Mit der Revision wird auch die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen angepasst (Art. 260ter StGB). Diese war in den 90er-Jahren vor allem für den Kampf gegen...

iusNet STR-STPR 18.09.2018

 

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