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unbedingter Vollzug

Legalprognose anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Der bedingte Strafvollzug ist dann zu gewähren, wenn davon ausgegangen werden kann, der Täter begeht kein weiteres Verbrechen oder Vergehen. Nach der Gesamtwürdigung aller Umstände kann aufgrund der Prognose auch ein teilbedingter Vollzug gewährt werden. Bei der Würdigung aller Umstände fallen insbesondere die Tatumstände und strafrechtliche Vorbelastungen ins Gewicht.
iusNet STR-STPR 27.03.2024