Legalprognose anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände
Legalprognose anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände
Legalprognose anhand einer Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände
A. wurde im Jahr 2021 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und einer Busse verurteilt. Auf eine Landesverweisung wurde verzichtet und der bedingte Vollzug wurde widerrufen, wogegen A. Berufung erhob. Die zweite Instanz verurteilte A. erneut zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten und widerrief den bedingten Vollzug ebenfalls. A. gelangte dagegen mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht.
A. kritisiert, dass die Vorinstanz die Freiheitsstrafe unbedingt ausspricht. Sie lasse bei der Beurteilung der Legalprognose den Vorstrafen den Vorrang, obwohl dies den gesetzlichen Bestimmungen widerspreche und keine Gesamtwürdigung aller Prognosefaktoren darstelle. Eventualiter bringt der Beschwerdeführer vor, dass die Vorinstanz die Voraussetzungen für die Gewährung des teilbedingten Vollzugs nicht prüfe.
Der Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahre werde durch das Gericht aufgeschoben, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, so das Bundesgericht. Damit der bedingte Strafvollzug gewährt werde, genüge, dass davon ausgegangen werde, der Täter begehe keine...
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