Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung zur Mitwirkungsobliegenheit des Privatklägers beim Antrag auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtsprechung.
Das Bundesgericht führt aus, wann ein Privatkläger einen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren hat, wenn keine Zivilklagen geltend gemacht werden.