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Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung

Der «leichte Fall» des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Einzelne Straftaten
Bei Deliktsbeträgen unter Fr. 3'000.-- ist stets von einem leichten Fall des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe auszugehen. Bei Beträgen von Fr. 3'000.-- bis Fr. 35'999.99 ist anhand der gesamten Tatumstände zu prüfen, ob sich die Annahme eines leichten Falls rechtfertigt. Bei Deliktsbeträgen ab Fr. 36'000.-- scheidet die Bejahung eines leichten Falls grundsätzlich aus, ausser es liegen ausserordentliche, besonders gewichtige Umstände vor.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.06.2023