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Unterschrift

Müssen Strafbefehle unterzeichnet werden?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Aus der Doppelfunktion von Strafbefehlen als Anklageersatz uns rechtskräftigem Urteil geht hervor, dass diese in jedem Fall eigenhändig unterzeichnet werden müssen. Einzig bei versehentlichem Fehlen einer Unterschrift auf dem Strafbefehl, kann dieser Mangel mit einer eigenhändig unterzeichneten Überweisungsverfügung der Staatsanwaltschaft ans Strafgericht geheilt werden. Ansonsten muss das Gericht den Strafbefehl aufheben und den Fall zur Durchführung eines neuen Vorverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückweisen.
iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2022