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Müssen Strafbefehle unterzeichnet werden?

Müssen Strafbefehle unterzeichnet werden?

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Müssen Strafbefehle unterzeichnet werden?

Gemäss Strafbefehl vom 3. Juli 2018 wurde A. vorgeworfen, er sei auf der Autobahn A2 auf dem Normalstreifen rechts an zwei korrekt fahrenden Personenwagen vorbeigefahren und unmittelbar danach nach links auf den ersten Überholstreifen gewechselt. Das Strafgericht bestätigte den Strafbefehl und auch das Appellationsgericht bestätigte die Verurteilung. Der Beschwerdeführer gelangt ans Bundesgericht und beantragt eine neue Durchführung des Vorverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.

Der Beschwerdeführer brachte vor, die Vorinstanz habe zu Unrecht den Formmangel des Strafbefehls durch das Überweisungsschreiben an das erstinstanzliche Gericht geheilt. Der Strafbefehl sei nicht handschriftlich unterzeichnet und bloss mit einem Unterschriftenstempel („Faksimile-Stempel“) versehen. Eine Überweisungsverfügung könne den Mangel nicht heilen. Vorfrageweise hätte die Gültigkeit des Strafbefehls überprüft werden müssen. Die Vorinstanz hielt fest, dass eine Originalunterschrift auf einem Strafbefehl erforderlich sei, dieser aber bei Fehlen der Unterschrift lediglich anfechtbar sei. der Mangel sei durch die Überweisungsverfügung geheilt worden, da sich die Staatsanwältin ausdrücklich...

iusNet StrafR-StrafPR 15.07.2022

 

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