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Urkundenfälschung

Die Opfermitverantwortung beim geringfügigen Betrug

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Im vorliegenden Entscheid grenzt das Bundesgericht die Tatbestandsvoraussetzung der arglistigen Täuschung beim Betrug von der Opfermitverantwortung ab und hält fest, wann eine derartige Verantwortung angenommen werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.09.2021