Die Praxis von Wirtschaftsstrafverfahren zeigt regelmässig Konstellationen, welche sich nicht über die allgemeinen Verfahrensgrundsätze zur Verfahrenseinheit und -Trennung lösen lassen. Welche Gründe und betroffenen Rechte sind hierbei ausschlaggebend? Wie können die gesetzlichen Vorgaben auch zu einer Vereinfachung genutzt werden?