iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Verletzung der Regeln der Baukunde

Verletzung der Regeln der Baukunde

Unsorgfältiger Kranführer

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_1364/2019

A. rügt, er habe keine Regel der Baukunde verletzt. Die Bestimmung braucht nicht, um anwendbar zu sein, ein genau bestimmtes Manöver des Kranführers zu untersagen. Art. 11 Abs. 1 VUV hält fest, dass der Arbeitnehmer "die allgemein anerkannten Sicherheitsregeln" berücksichtigen muss. Durch sein Handeln verstiess A. gegen allgemein anerkannte Sicherheitsregeln im Sinne von Art. 11 Abs. 1 VUV, die er von sich aus und nicht erst auf Weisung seines Arbeitgebers hin zu beachten hatte. Sodann verletzte A. durch sein Handeln auch Art. 4 Abs. 4 Kranverordnung. Nach dieser Bestimmung hat der Kranführer Schutzmassnahmen zur Verhinderung von Kollisionen zu treffen, wenn der Aktionsbereich von Kranen durch Hindernisse eingeschränkt ist.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020