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Unsorgfältiger Kranführer

Unsorgfältiger Kranführer

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Unsorgfältiger Kranführer

A., ein ausgebildeter Kranführer, war damit beschäftigt, mit seinem Kran Betonschalungsplatten umzuplatzieren. Gleichzeitig verrichtete B. auf einer Leiter stehend, Arbeiten an einer Betonmauer. A. wird vorgeworfen, durch ein unkorrektes Manövrieren des Krans die Kranunterflasche mitsamt der Kranketten ins Pendeln gebracht zu haben. Durch dieses Auspendeln sei die Leiter, auf der B. gestanden habe, von einem Teil des Krans, mutmasslich den Kabeln oberhalb der Krankette, getroffen worden, woraufhin sie rückwärts gekippt und B. rücklings aus ca. sechs Meter Höhe auf den Boden geprallt sei. Durch den Sturz habe er sich schwere Verletzungen zugezogen. Zudem sei durch das unkorrekte Manöver auch C., der sich in unmittelbarer Nähe des Krans und somit im Gefahrenbereich befunden habe, gefährdet worden. 

Das Bezirksgericht Willisau sprach A. der fahrlässigen schweren Körperverletzung sowie der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 110.-. A. verlangt einen Freispruch. 

Im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rügt A. eine willkürliche...

iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020

 

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