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Vermögenswerte

Aufhebung von beschlagnahmten Vermögenswerten

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ob es sich bei beschlagnahmten Vermögen um Delikterlös handle, müsse von einem Sachgericht beurteilt werden, so das Bundesgericht. Solange dieser Entscheid nicht begründet und noch nicht rechtskräftig sei, müssen die betroffenen Vermögenswerte beschlagnahmt bleiben.
iusNet STR-STPR 31.07.2024