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Aufhebung von beschlagnahmten Vermögenswerten

Aufhebung von beschlagnahmten Vermögenswerten

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Strafprozessrecht

Aufhebung von beschlagnahmten Vermögenswerten

Gegen den am xx.xx.2022 verstorbenen B.B. führte die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich unter anderem ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiteren Delikten. Im Rahmen der Strafuntersuchung beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft diverse Vermögenswerte, darunter auch ein Bankkonto bei der Bank E. von B.B. Die Anklage wurde am 26. Oktober 2020 von der Staatsanwaltschaft erhoben. Während des erstinstanzlichen Verfahrens ersuchte B.B. darum, die Beschlagnahme teilweise aufzunehmen und diverse Beträge beispielsweise für die Bezahlung der Honorarnote der Anwaltskanzlei G. freizugeben. Diese Anträge wurden durch das Bezirksgericht mit Beschlüssen vom 7. Februar, 18. Mai und 19. August 2022 gutgeheissen und die Bank E. angewiesen, die Beträge freizugeben.

Das Bezirksgericht hatte zwischenzeitlich mit Urteil vom 11. April 2022 das Strafverfahren gegen B.B. definitiv eingestellt. Mittels «Nachtragsurteil» vom 22. August 2022 entschied es ausserdem, dass das Bankkonto des B.B. zur Sicherung der Verfahrenskosten und der Prozessentschädigung der Privatklägerin A. heranzuziehen sei.

A. erhob gegen die Beschlüsse vom 7. Februar, 18. Mai und 19. August 2022...

iusNet STR-STPR 31.07.2024

 

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