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Verwertbarkeit von Folgebeweisen

Verwertbarkeit von Folgebeweisen bei Verstoss gegen die Selbstbelastungsfreiheit

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hielt fest, dass die polizeiliche Aufforderung ohne Bekanntgabe des entsprechenden Vorwurfs sowie die an den Beschwerdeführer erfolgte „formlose Aufforderung“, sich gegenüber der Polizei zu erkennen zu geben und sich damit selbst zu belasten, grundsätzlich zur Unverwertbarkeit der Meldung des Beschwerdeführers als Primärbeweis nach Art. 141 Abs. 1 StPO führt. Aufgrund der Tatsache aber, dass ein Folgebeweis im Sinne eines hypothetischen Ermittlungsverlaufs zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ohne den problematischen Primärbeweis erlangt worden wäre, entfaltet dieser Umstand keine Fernwirkung der Unverwertbarkeit nach Art. 141 Abs. 4 StPO.
iusNet STR-STPR 27.03.2024