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Verwertbarkeit von Folgebeweisen

Verwertbarkeit von Folgebeweisen bei Verstoss gegen die Selbstbelastungsfreiheit

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Die Polizei kontaktierte eine Fahrzeughalterin telefonisch und verlangte von ihr, den Lenker, der mit ihrem Fahrzeug gefahren sein könnte aufzufordern, sich bei der Polizei zu melden. Der Lenker meldete sich daraufhin bei der Polizei und wurde daraufhin einvernommen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob dies einer Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit gleichkommt und danach auch Folgebeweise der Unverwertbarkeit unterliegen.
iusNet STR-STPR 27.03.2024