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Vollzugsort

Die hohe Sicherheitsgefährdung als Voraussetzung der Wiederholungsgefahr

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die Verletzung einer Ordnungsvorschrift nur in Ausnahmefällen zur Haftentlassung führen kann. Weiter hält es fest, dass auch Vermögensdelikte ohne Anwendung von Gewalt eine hohe Sicherheitsgefährdung darstellen können und damit ohne weiteres Anlasstaten der Wiederholungsgefahr darstellen können. Schliesslich geht das Bundesgericht auf den Vollzugsort der Haft bei Wechsel des vorzeitigen Strafvollzuges in Untersuchungshaft ein. Es hält fest, dass der Vollzugsort grundsätzlich von diesem Wechsel unberührt bleibt, es sei denn das kantonale Vollzugsrecht schreibe etwas anderes vor.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.11.2021