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Vorzeitige Verwertung

Beschlagnahme und vorzeitige Verwertung von Kryptobeständen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Werden in einem Strafverfahren Kryptobestände beschlagnahmt, kann ein sofortiger und gesamthafter Verkauf einer nahezu vollständigen Vernichtung dieser Werte gleichkommen. Bei einer vorzeitigen Verwertung sind die Interessen der Beteiligten so gut als möglich zu wahren. Ein Verlust ist möglichst auszuschliessen. Sofern das notwendige Fachwissen in der Behörde nicht vorhanden ist, hat sie für die sach- und fachgemässe Verwertung eine Fachperson beizuziehen.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.11.2021