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WSA

Wann ist ein WSA verhältnismässig?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bejahte mit der Vorinstanz die Verhältnismässigkeit eines Wangenschleimhautabstrichs (WSA) im konkreten Fall - auch wenn es sich um einen Grenzfall handle. In einer Gesamtwürdigung ist es für das Bundesgericht bundesrechtlich haltbar, wenn die Vorinstanz erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür bejaht hat, dass A. in andere - auch künftige - Delikte gewisser Schwere verwickelt sein könnte.
iusNet STR-STPR 07.01.2019