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Wann ist ein WSA verhältnismässig?

Wann ist ein WSA verhältnismässig?

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Strafprozessrecht

Wann ist ein WSA verhältnismässig?

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt führt ein Strafverfahren gegen A. wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs. Sie wirft ihm vor, er habe sich in Basel mit ca. hundert weiteren Personen an einer unbewilligten Demonstration beteiligt. Die Staatsanwaltschaft ordnete die erkennungsdienstliche Erfassung von A. und einen Wangenschleimhautabstrich (WSA) zwecks DNA-Analyse an und vollzog diese. Die von A. hiergegen erhobene Beschwerde wies die Präsidentin des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt ab. A. führt Beschwerde in Strafsachen mit dem Antrag, den Entscheid der Appellationsgerichtspräsidentin aufzuheben. Es sei festzustellen, dass der Befehl der Staatsanwaltschaft betreffend WSA-Abnahme und DNA-Analyse rechtswidrig gewesen sei.

Bezüglich der Frage, ob auf die Beschwerde überhaupt einzutreten sei, erkannte das Bundesgericht, dass ein Endentscheid vorliege. Der WSA zwecks DNA-Analyse diene unstreitig nicht dazu, den Beschwerdeführer jener Straftat zu überführen, derer er im jetzigen Strafverfahren beschuldigt werde. Vielmehr sollen damit andere - bereits begangene oder künftige - Straftaten geklärt werden. Der Massnahme komme demnach eine über...

iusNet STR-STPR 07.01.2019

 

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