Bundesgericht bestätigt Urteil des Kantonsgerichts
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Das Bundesgericht kann das Vorgehen des Kantonsgerichts zwar nicht vollständig nachvollziehen, jedoch hält der angefochtene Entscheid vor dem Willkürverbot stand. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird daher abgewiesen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
Der Bundesanwalt prüfte (erneut), ob der Fall "Würenlingen" bereits verjährt ist, da eine Privatperson ein Wiederaufnahmegesuch stellte. Er würdigte ausführlich alle neuen und alten Akten.
Strafantrag mit Generalvollmacht? Begründungspflicht verletzt
Fehlen tatsächliche Feststellungen oder ist die rechtliche Begründung eines angefochtenen Entscheids lückenhaft oder unvollständig oder werden einzelne Tatbestandsmerkmale, die für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm von Bedeutung sind vom Gericht nicht oder nicht genügend abgeklärt, so ist der Entscheid mangelhaft.
Stellvertretende Strafvollstreckung: Anwendungsbereich wird ausgedehnt
Ausländische Personen, gegen die ein Strafverfahren läuft oder ein Urteil ergangen ist, können sich künftig nicht mehr durch legale Rückkehr in ihren Heimatstaat der Verbüssung ihrer Strafe entziehen. Der Bundesrat hat am 23. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung des entsprechenden Änderungsprotokolls verabschiedet.
Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.