Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
Das Jugendstrafrecht sieht die Möglichkeit der Mediation zwischen Täter und Opfer vor. Das Bundesgericht hat sich im Zusammenhang mit einer Straftat, die von zwei Jugendlichen als Mittäter begangen worden war, damit zu befassen, ob für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen ist, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht.
Das Bundesgericht klärt die Frage, ob die Anfechtung von Vollzugsverfügungen mit einer Beschwerde nach Art. 43 JStPO oder mit verwaltungsrechtlicher Beschwerde erfolgen solle.
Solidarische Haftung der Eltern für die Verfahrenskosten?
Das Obergericht des Kantons Zug erachtet die solidarische Haftung der Eltern für die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 15‘000 CHF als angemessen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der Entscheid der Vorinstanz willkürlich ist bzw. die Ausübung des Ermessens unangemessen und/oder die Rechtsanwendung falsch erfolgt sei.