Das Bundegericht setzt sich mit der Frage auseinander, wer eine Parteistellung erhält in Entsiegelungsverfahren betreffend Daten, die auf elektronischen Datenträgern gespeichert sind?
Inwiefern hat die Privatklägerschaft eine Parteistellung im Entsiegelungsverfahren, wenn die versiegelten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht von ihr stammen?