Die Opfermitverantwortung beim geringfügigen Betrug Rechtsprechung Einzelne Straftaten 6B_447/2021 Bundesgericht Die Opfermitverantwortung beim geringfügigen Betrug 6B_447/2021 Im vorliegenden Entscheid grenzt das Bundesgericht die Tatbestandsvoraussetzung der arglistigen Täuschung beim Betrug von der Opfermitverantwortung ab und hält fest, wann eine derartige Verantwortung angenommen werden kann. iusNet-StrafR-StrafPR 09.09.2021 Weiterlesen über Die Opfermitverantwortung beim geringfügigen Betrug