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Aussageverweigerungsrecht

Wann ist eine "doppelte" Rechtsbelehrung der einzuvernehmenden Person notwendig?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht beantwortet diese Frage mit Verweis auf BGE 144 IV 28, wonach Auskunftspersonen, die nicht verpflichtet sind, zum Nachteil eines Dritten auszusagen, spezifisch darauf hingewiesen werden müssen. Dies habe umso mehr für beschuldigte Personen zu gelten. Folglich führte der fehlende Hinweis auf das spezifische Aussageverweigerungsrecht bezüglich des mitbeschuldigten Ehemannes der Beschwerdegegnerin anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme zur Unverwertbarkeit ihrer Aussagen.
iusNet-StrafR-StrafPR 4.11.2021