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Antragsdelikt

Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Ent­schädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren

Fachbeitrag
Die Frage, wann der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren auferlegt werden können, ist in Art. 432 Abs. 2 i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO geregelt. Das Bundesgericht hat diesen gesetzlichen Rahmen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ergänzt und die Entschädigungspflicht der Privatklägerschaft erweitert; dies allerdings in einer schwankenden Rechtsprechung. Vorliegender Beitrag versucht, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu analysieren.
SJZ-RSJ 24/2021 | S. 1155