Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Entschädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren
Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Entschädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren
Die Pflicht der Privatklägerschaft zur Entschädigung der obsiegenden beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren
Kastriot Lubishtani , MLaw , Doktorand , Lausanne * Andrés Payer , cand.iur. , wissenschaftlicher und juristischer Mitarbeiter , Zürich/Meilen **
Die Frage, wann der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person im Rechtsmittelverfahren auferlegt werden können, ist in Art. 432 Abs. 2 i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO geregelt. Das Bundesgericht hat diesen gesetzlichen Rahmen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung ergänzt und die Entschädigungspflicht der Privatklägerschaft erweitert; dies allerdings in einer schwankenden Rechtsprechung. Vorliegender Beitrag versucht, diese Entwicklung nachzuzeichnen und zu analysieren.
L’obligation d’indemniser le prévenu qui obtient gain de cause sur la question de sa culpabilité dans le cadre d’une procédure de recours (lato sensu) est régie par l’ art. 432 al. 2 cum art. 436 al. 1 CPP . Le Tribunal fédéral a complété le cadre réglementaire et étendu cette obligation au travers d’...
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