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Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Gleichheit vor dem Recht?

Veranstaltungen
Donnerstag 5. September 2024
9:30 - 16:30
Die Tagung versteht sich als Follow-up zur Fachtagung aus dem Jahr 2022 mit dem Titel «Gleichbehandlung im Straf- und Massnahmenvollzug? Ausländerinnen und Ausländer zwischen Rückfallprävention und Wiedereingliederung». Die Vortragsthemen der diesjährigen Tagung lenken den Blick auf die Gründe für die höhere Kriminalitätsbelastung ausländischer Tatpersonen, hinterfragen das kriminalpolitische Konzept ausländerstrafrechtlicher Normen und beleuchten die positiven Wirkungen einer kultursensiblen Haltung der Justiz für die Strafuntersuchung. Wir setzen uns mit den Besonderheiten und Unterschieden einer Verteidigung von ausländischen beschuldigten Personen sowie der Untersuchungsführung bei jugendlichen Ausländern auseinander und lassen die Bedürfnisse, Sorgen und Befürchtungen von Betroffenen aus der Perspektive der Gefängnisseelsorge zu Wort kommen. Durch den interdisziplinären Ansatz soll der Austausch der Fachdisziplinen hergestellt und der Praxisbezug gestärkt werden.

EU-Rückführungsrichtlinie und Freiheitsstrafen

Rechtsprechung
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Das Obergericht des Kantons Zürich stellte am 18. Oktober 2019 auf Berufung von A. hin das gegen ihn geführte Verfahren betreffend Missachtung der Ein- und Ausgrenzung im Sinne von Art. 119 Abs. 1 AuG ein. A. hatte geltend gemacht, eine Verurteilung sei mit Blick auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Rückführungsrichtlinie erst zulässig, wenn die zuständigen Behörden alles ihnen Zumutbare unternommen hätten, um die Wegweisung zu vollziehen, der Vollzug indessen am Verhalten des Betroffenen scheitere. Das Obergericht nahm an, das nicht abgeschlossene Rückführungsverfahren stehe einer Strafverfolgung entgegen.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020

Kriminalisierung von Personen tibetischer Herkunft mit abgewiesenem Asylgesuch

Kommentierung
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer
Eine Rückkehr von Tibeter_innen mit abgewiesenem Asylgesuch nach Tibet ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine legale Ausreise aus der Schweiz ist für diese Personen objektiv regelmässig unmöglich. Es fragt sich, ob eine Strafbarkeit gemäss Art. 115 Abs. 1 Bst. b AIG dennoch gegeben sein kann.
Gregor Münch
iusNet StrafR-StrafPR 25.03.2020

Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

2C_305/2018, 2C_1154/2018, 2C_358/2019, 2C_468/2019, 2C_628/2019

Das Bundesgericht klärt die Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung von straffälligen Ausländern. Insbesondere definiert das Bundesgericht, unter welchen Umstände die Migrationsbehörden weiterhin über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung entscheiden können und unter welchen Umständen dies nicht mehr möglich ist.
iusNet StrafR-StrafPR 30.12.2019