Am 1. Januar 2023 sind die revidierten Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Die Revision sieht Massnahmen vor für Finanzintermediärevor und fördert die Transparenz von Vereinenund verstärkt die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle.