Infolge erfolgloser Zustellung mehrerer Strafbefehle an die Beschuldigte erwuchsen diese in Rechtskraft, weshalb aufgrund Nichtbezahlen der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ab wann eine Person mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen muss und wann allfällige vorangegangene Ankündigungen ausreichend sind.