Mit zwei Beschlüssen vom 17. Juni 2019 hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts die von zwei Beschuldigten gegen den Bundesanwalt, einen ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes und einen Staatsanwalt des Bundes gestellten Ausstandsbegehren gutgeheissen. Die FIFA ist in den entsprechenden Verfahren Privatklägerin.