Das Kantonsgericht Schwyz bestätigt einen Schuldspruch des Bezirksgericht Höfe wegen unlauterem Wettbewerb. Die Beschuldigte veröffentlichte auf einschlägigen Internetplattformen Beiträge über eine Anbieterin von Pferdesportartikeln. Sie bezeichnete die Angebote der Anbieterin unter anderem als "Abzocke vom Feinsten".