In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid äussert sich das Bundesgericht zu den Voraussetzungen der Kindestötung nach Art. 116 StGB. Es verdeutlicht, dass der Tatbestand anzuwenden ist, selbst wenn die Mutter während der Tat nicht an einer psychischen Störung litt. Art. 116 StGB enthält eine unumstössliche gesetzliche Vermutung, dass die Schuld einer Mutter während des Geburtsvorgangs sowie einer kurzen Zeit danach verringert ist.