Das Bundesgericht konkretisiert die Rechtsprechung zum Schutz der sexuellen Freiheit von Kindern. Es äussert sich dabei im Zusammenhang mit den Tatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung insbesondere zur Zwangssituation eines Kindes bei der Ausübung von psychischem Druck durch einen ihm nahestehenden Täter.