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Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern

Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern

Ein Mann hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin während rund zwei Jahren mehrfach sexuell missbraucht. Das Kind war dabei zwischen achteinhalb und zehneinhalb Jahren alt. Der Täter wurde vom Obergericht des Kantons Zürich 2019 wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und weiterer Delikte zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Mannes ab. Das Gericht bestätigt zunächst seine Rechtsprechung, wonach gegenüber einem Täter zusätzlich zu einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Artikel 187 Strafgesetzbuch, StGB) auch die Straftatbestände betreffend Angriffe auf die sexuelle Freiheit (Artikel 189ff StGB, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) zur Anwendung gelangen können. Das Strafrecht schützt Kinder stärker als erwachsene Opfer. Mit dem Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern wird ihre seelische Entwicklung geschützt, während die weiteren Tatbestände gleich wie bei Erwachsenen ihre sexuelle Freiheit schützen. 

In seinem Entscheid konkretisiert das Bundesgericht insbesondere die Anforderungen an das psychische "Unter-Druck-...

iusNet StrafR-StrafPR 08.05.2020

 

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