Das Bundesgericht setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Irrtum aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 StGB auslösen kann und die Handlung des Täters damit gerechtfertigt sein könnte.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes und im Zusammenhang mit belastenden Aussagen einer Mitbeschuldigten sowie mit den Voraussetzungen des Sachverhaltsirrtums auseinander.