Das Bundesgericht musste die Frage beantworten, ob ein ehemaliger Mitbeschuldigter, der im abgekürzten Verfahren rechtskräftig verurteilt worden war, als Zeuge anstatt als Auskunftsperson einvernommen werden darf.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Generalfrage bei der Befragung von Zeugen auseinander und hält fest, wann weitere Abklärungen zur allgemeinen Glaubwürdigkeit von Zeugen vorgenommen werden müssen.
Kann eine fälschlicherweise als Zeugin einvernommene Person ein versuchtes falsches Zeugnis ablegen, wenn sie als Auskunftsperson hätte befragt werden müssen?