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Das untaugliche Subjekt beim falschen Zeugnis

Das untaugliche Subjekt beim falschen Zeugnis

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Das untaugliche Subjekt beim falschen Zeugnis

Am 23. September 2019 wurde A. wegen falschen Zeugnisses und mehrfacher versuchter Begünstigung verurteilt. Sie soll in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren betreffend einem von ihr und ihrem Ehemann erlittenen Raubüberfall wahrheitswidrig angegeben habe, sie habe das Fahrzeug gelegt. Das soll sie auch an ihrer polizeilichen Befragung als Auskunftsperson und an der staatsanwaltschaftlichen Befragung als Zeugin im Verfahren gegen ihren Ehemann ausgesagt haben. A. und die Staatsanwaltschaft erhoben dagegen Berufung. A. wurde ebenfalls vom Obergericht verurteilt, jedoch eine etwas geringere Strafe ausgesprochen. Dagegen führt A. Beschwerde in Strafsachen, beantragt die Aufhebung des Entscheids sowie Freispruch wegen versuchten falschen Zeugnisses und von einer Bestrafung wegen versuchter Begünstigung Umgang zu nehmen.

Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass eine Verurteilung wegen versuchten falschen Zeugnisses auf einer rechtsfehlerhaften Subsumtion des Sachverhalts erfolgt sei. Zwar anerkenne die Vorinstanz, dass keine Befragung als Zeugin hätte durchgeführt werden dürfen, dennoch sei sie wegen versuchtem falschem Zeugnis bestraft worden. Eine Strafbarkeit wegen...

iusNet-StrafR-StrafPR 23.06.2021

 

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