14. Schweizerische Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht
Die Regulierung des Finanzmarktes ist besonders dicht und unterliegt einem stetigen Wandel. Deshalb besteht ein ausgewiesenes Bedürfnis für die an der Tagung geplante Neubeurteilung von Schnittstellen zwischen Finanzmarkt und Strafrecht.
Zuerst geht Doris Hutzler der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen Compliance Officers die strafrechtliche Verantwortung für finanzmarktrechtliches Fehlverhalten im Unternehmen tragen müssen. Anschliessend leuchtet Wolfgang Wohlers die brisante Frage aus, wann das zivilrechtliche Problem des Einbehaltens von Retrozessionen eine strafrechtliche Dimension erlangt. Sabine Gless setzt sich sodann mit den Straffolgen für Fehlleistungen von Programmen auseinander, die im Finanzbereich Entscheidungen treffen oder Dienstleistungen erbringen. Anton Brönnimann und David Zollinger äussern sich schliesslich zu dem Dauerthema der Geldwäscherei-Bekämpfung, die in der Schweiz nunmehr seit 25 Jahren auf der Grundlage des GwG erfolgt.
Der Nachmittag ist prozessualen Themen gewidmet: Claudia Fritsche erläutert verschiedene aktuelle Aspekte der internen Untersuchungen in Finanzinstituten, worauf eine Auslegeordnung über Schnittstellen von Aufsicht, Advokatur und Strafrecht die Podiumsdiskussion einleitet.
Wer sich berufsmässig mit der Interaktion von Finanzmarkt und Strafrecht befasst, wird Gewinn aus der Teilnahme ziehen.
Fachanwalt/-anwältin SAV Strafrecht
7 Credits gemäss Entscheid der Fachkommission SAV Strafrecht bei persönlicher Teilnahme am gesamten Seminar vor Ort.
Bei einer Teilnahme per Live-Stream werden maximal 6 Credits pro Deklarationsjahr angerechnet.