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Recht aktuell: Revision der Strafprozessordnung

Recht aktuell: Revision der Strafprozessordnung

Referent: Prof. Dr. iur. Christopher Geth, Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers

Die erste umfangreiche Revision der Strafprozessordnung wurde am 17. Juni 2022 verabschiedet. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist nach derzeitigem Stand für den Januar 2024 vorgesehen.

Den nunmehr beschlossenen Bestimmungen vorangegangen waren lange und teilweise intensiv geführte Diskussionen, zunächst in einer vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe, dann – in Auseinandersetzung mit dem Vernehmlassungsverfahren und weiteren Expertenbefragungen – in den jeweiligen Rechtskommissionen von National- und Ständerat und schliesslich im Parlament.

Ziel der Revision ist es gemäss Botschaft, die Strafprozessordnung praxistauglicher zu gestalten. Was als praxistauglich gilt, wird aber verständlicherweise aus der Optik der an einem Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen durchaus unterschiedlich beurteilt. So erstaunt es auch nicht, dass die umstrittenen Fragen die nachfolgenden Themen betreffen, die auch Gegenstand der Tagung sind:

- Reichweite und Beschränkung der Teilnahmerechte;

- Revision des Haftrechts;

- Revision der opferrechtlichen Bestimmungen;

- Revision betreffend DNA-Profil;

- Revision Vorschriften zur Siegelung;

- Revision des Strafbefehlsverfahrens;

- Revision Protokollierungsvorschriften

- Restaurative Gerechtigkeit.

Wie der nun beschlossene Kompromiss aussieht, welche Bedeutung die neuen Regelungen für die Praxis einnehmen und welche Fragen weiterhin offenbleiben, soll an der Tagung behandelt werden. Der Fokus liegt dabei auf den praxisrelevanten Themenfeldern. Diskutiert werden sollen aber auch Themen, die aus der Revision ausgeklammert wurden, zukünftig aber weiterhin gelöst werden müssen (z.B. die Restaurative Gerechtigkeit).

Die Referate dauern 30 Minuten mit anschliessender Publikumsdiskussion

Recht aktuell: Revision der Strafprozessordnung

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Strafprozessrecht

Recht aktuell: Revision der Strafprozessordnung

Referent: Prof. Dr. iur. Christopher Geth, Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers

Die erste umfangreiche Revision der Strafprozessordnung wurde am 17. Juni 2022 verabschiedet. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist nach derzeitigem Stand für den Januar 2024 vorgesehen.

Den nunmehr beschlossenen Bestimmungen vorangegangen waren lange und teilweise intensiv geführte Diskussionen, zunächst in einer vom Bundesamt für Justiz eingesetzten Arbeitsgruppe, dann – in Auseinandersetzung mit dem Vernehmlassungsverfahren und weiteren Expertenbefragungen – in den jeweiligen Rechtskommissionen von National- und Ständerat und schliesslich im Parlament.

Ziel der Revision ist es gemäss Botschaft, die Strafprozessordnung praxistauglicher zu gestalten. Was als praxistauglich gilt, wird aber verständlicherweise aus der Optik der an einem Strafverfahren beteiligten Berufsgruppen durchaus unterschiedlich beurteilt. So erstaunt es auch nicht, dass die umstrittenen Fragen die nachfolgenden Themen betreffen, die auch Gegenstand der Tagung sind:

- Reichweite und Beschränkung der Teilnahmerechte;

- Revision des Haftrechts;

- Revision der opferrechtlichen Bestimmungen;

- Revision betreffend DNA-Profil;

- Revision Vorschriften zur Siegelung;

- Revision des Strafbefehlsverfahrens;

- Revision Protokollierungsvorschriften

- Restaurative Gerechtigkeit.

Wie der nun beschlossene Kompromiss aussieht, welche Bedeutung die neuen Regelungen für die Praxis einnehmen und welche Fragen weiterhin offenbleiben, soll an der Tagung behandelt werden. Der Fokus liegt dabei auf den praxisrelevanten Themenfeldern. Diskutiert werden sollen aber auch Themen, die aus der Revision ausgeklammert wurden, zukünftig aber weiterhin gelöst werden müssen (z.B. die Restaurative Gerechtigkeit).

Die Referate dauern 30 Minuten mit anschliessender Publikumsdiskussion