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Recht aktuell-Tagung: Revision Sexualstrafrecht

Recht aktuell-Tagung: Revision Sexualstrafrecht

Am 16. Juni 2023 hat das Parlament die Revision des Sexualstrafrechts verabschiedet (Inkrafttreten: 1. Juli 2024).

Im Zentrum der neuen Bestimmungen steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Während das bisherige Recht sowohl für den Tatbestand der Vergewaltigung als auch der sexuellen Nötigung ein Nötigungsmittel verlangte, ist diese Voraussetzung mit dem neuen Recht weggefallen.

Vergewaltigung, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegen neu bereits dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und sich die Täterschaft vorsätzlich über diesen Willen hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung («Nein-heisst-Nein»-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird zudem neu neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet.

Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, und damit deutlich mehr sexuelle Handlungen als bisher.

Der Tatbestand der Vergewaltigung wird schliesslich geschlechtsneutral formuliert, so dass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Auch das sog. «Stealthing» (heimliches Abstreifen eines Kondoms) soll angemessen bestraft werden.

Die neuen Bestimmungen geben in vielfältiger Hinsicht Anlass zu Diskussionen: Was sind die Voraussetzungen für einen entgegenstehenden Willen und wie kann dieser bestimmt werden? Unter welchen Bedingungen liegt ein «Freezing» vor und wie kann es nachgewiesen werden? Welche Bedeutung haben Irrtümer für die Gültigkeit einer Einwilligung?

Weitere praktisch relevante Änderungen sind bei vulnerablen Personengruppen oder im Bereich der Sexualdelikte im und über das Internet (u.a. Sexting, Revenche Porn) hinzugekommen.

Zu diskutieren sind aber nicht nur materiellrechtliche Fragen, sondern auch die Auswirkungen der «Nein-heisst-Nein-Lösung» auf den Strafprozess und insb. die Sachverhaltsaufklärung und die Stellung des Opfers.

Diese Fragen werden wir in den sechs Referaten behandeln und an zwei Podiumsdiskussionen besprechen.

Programm

ab 8.45 Uhr Eintreffen und Begrüssungskaffee
9.15 – 9.30 Begrüssung und Einführung in das Thema
  Prof. Dr. Christopher Geth / Prof. Dr. Wolfgang Wohlers
9.30 – 10.15 Der Grundtatbestand im neuen Sexualstrafrecht
  Was bedeutet «gegen den entgegenstehenden Willen»?
  Prof. Dr. iur. Felix Bommer
10.15 – 11.00 Der Grundtatbestand im neuen Sexualstrafrecht
  Was bedeutet «Ausnützen eines Schockzustandes»?
  Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi
11.00 – 11.15 Kaffeepause
11.15 – 12.00 Relevanz von Irrtümern / Täuschungen im neuen Sexualstrafrecht
  Dr. iur. Nora Scheidegger
12.00 – 13.00 Podiumsdiskussion mit allen Referierenden des Vormittags
  Leitung: Prof. Dr. iur. Christopher Geth
13.00 – 14.15 Mittagspause
14.15 – 15.00 Sexualdelikte im und über das Internet, insb. Sexting, Revenge Porn und Cyber Grooming
  Dr. iur. Sandra Muggli
15.00 – 15.45 Sexualdelikte an Opfern besonderer Vulnerabilität
  Dr. iur. Linda Bläsi
15.45 – 16.00 Kaffeepause
16.00 – 16.45 Das neue Sexualstrafrecht und prozessuale Aspekte
  Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers
16.45 – 18.00 Podiumsdiskussion mit allen Referierenden des Nachmittags
  Leitung: Prof. Dr. iur. Christopher Geth

Referierende

Dr. iur. Linda Bläsi

Wissenschaftliche Assistentin und Habilitandin, Lehrbeauftragte an der Universität Basel

Prof. Dr. iur. Felix Bommer

Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Zürich

Prof. Dr. iur. Christopher Geth (Tagungsleitung)

Professor für Strafrecht an der Universität Basel, Richter am Strafgericht Basel-Stadt

Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi

Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich

Dr. iur. Sandra Muggli

Staatsanwältin, Kanton Zürich, Staatsanwaltschaft II, Abteilung D, Cybercrime

Dr. iur. Nora Scheidegger

Postdoc am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg im Breisgau

Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers (Tagungsleitung)

Professor für Strafrecht an der Universität Basel

Recht aktuell-Tagung: Revision Sexualstrafrecht

Veranstaltungen
Sexualstrafrecht

Recht aktuell-Tagung: Revision Sexualstrafrecht

Am 16. Juni 2023 hat das Parlament die Revision des Sexualstrafrechts verabschiedet (Inkrafttreten: 1. Juli 2024).

Im Zentrum der neuen Bestimmungen steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Während das bisherige Recht sowohl für den Tatbestand der Vergewaltigung als auch der sexuellen Nötigung ein Nötigungsmittel verlangte, ist diese Voraussetzung mit dem neuen Recht weggefallen.

Vergewaltigung, sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegen neu bereits dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und sich die Täterschaft vorsätzlich über diesen Willen hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung («Nein-heisst-Nein»-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird zudem neu neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet.

Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, und damit deutlich mehr sexuelle Handlungen als bisher.

Der Tatbestand der Vergewaltigung wird schliesslich geschlechtsneutral formuliert, so dass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Auch das sog. «Stealthing» (heimliches Abstreifen eines Kondoms) soll angemessen bestraft werden.

Die neuen Bestimmungen geben in vielfältiger Hinsicht Anlass zu Diskussionen: Was sind die Voraussetzungen für einen entgegenstehenden Willen und wie kann dieser bestimmt werden? Unter welchen Bedingungen liegt ein «Freezing» vor und wie kann es nachgewiesen werden? Welche Bedeutung haben Irrtümer für die Gültigkeit einer Einwilligung?

Weitere praktisch relevante Änderungen sind bei vulnerablen Personengruppen oder im Bereich der Sexualdelikte im und über das Internet (u.a. Sexting, Revenche Porn) hinzugekommen.

Zu diskutieren sind aber nicht nur materiellrechtliche Fragen, sondern auch die Auswirkungen der «Nein-heisst-Nein-Lösung» auf den Strafprozess und insb. die Sachverhaltsaufklärung und die Stellung des Opfers.

Diese Fragen werden wir in den sechs Referaten behandeln und an zwei Podiumsdiskussionen besprechen.

Programm

ab 8.45 Uhr Eintreffen und Begrüssungskaffee
9.15 – 9.30 Begrüssung und Einführung in das Thema
  Prof. Dr. Christopher Geth / Prof. Dr. Wolfgang Wohlers
9.30 – 10.15 Der Grundtatbestand im neuen Sexualstrafrecht
  Was bedeutet «gegen den entgegenstehenden Willen»?
  Prof. Dr. iur. Felix Bommer
10.15 – 11.00 Der Grundtatbestand im neuen Sexualstrafrecht
  Was bedeutet «Ausnützen eines Schockzustandes»?
  Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi
11.00 – 11.15 Kaffeepause
11.15 – 12.00 Relevanz von Irrtümern / Täuschungen im neuen Sexualstrafrecht
  Dr. iur. Nora Scheidegger
12.00 – 13.00 Podiumsdiskussion mit allen Referierenden des Vormittags
  Leitung: Prof. Dr. iur. Christopher Geth
13.00 – 14.15 Mittagspause
14.15 – 15.00 Sexualdelikte im und über das Internet, insb. Sexting, Revenge Porn und Cyber Grooming
  Dr. iur. Sandra Muggli
15.00 – 15.45 Sexualdelikte an Opfern besonderer Vulnerabilität
  Dr. iur. Linda Bläsi
15.45 – 16.00 Kaffeepause
16.00 – 16.45 Das neue Sexualstrafrecht und prozessuale Aspekte
  Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers
16.45 – 18.00 Podiumsdiskussion mit allen Referierenden des Nachmittags
  Leitung: Prof. Dr. iur. Christopher Geth

Referierende

Dr. iur. Linda Bläsi

Wissenschaftliche Assistentin und Habilitandin, Lehrbeauftragte an der Universität Basel

Prof. Dr. iur. Felix Bommer

Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Universität Zürich

Prof. Dr. iur. Christopher Geth (Tagungsleitung)

Professor für Strafrecht an der Universität Basel, Richter am Strafgericht Basel-Stadt

Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi

Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich

Dr. iur. Sandra Muggli

Staatsanwältin, Kanton Zürich, Staatsanwaltschaft II, Abteilung D, Cybercrime

Dr. iur. Nora Scheidegger

Postdoc am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Freiburg im Breisgau

Prof. Dr. iur. Wolfgang Wohlers (Tagungsleitung)

Professor für Strafrecht an der Universität Basel