Die Einstellung der Strafuntersuchung gegen Unternehmen nach erfolgter Wiedergutmachung
Die Einstellung der Strafuntersuchung gegen Unternehmen nach erfolgter Wiedergutmachung
Die Einstellung der Strafuntersuchung gegen Unternehmen nach erfolgter Wiedergutmachung
1. Ausgangslage
Die Bundesanwaltschaft schliesst transnational tätige Unternehmen von der Wiedergutmachung und damit von der Anwendung von Art. 53 StGB aus. 1 So stand es jedenfalls im Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft des Jahres 2017 2 . Tatsächlich dürfte die Bundesanwaltschaft seit dem Jahr 2013 keine Fälle der Unternehmensstrafbarkeit mehr über Art. 53 StGB erledigt haben. 3
2. DPA/AAU
Der Versuch, die Strafprozessordung um ein Deferred Prosecution Agreement (DPA) ähnliches Institut zu ergänzen (Aufschub der Anklage bei Strafverfahren gegen Unternehmen, AAU, Art. 318 bis StPO 4 ) ist gescheitert. Der Vorschlag wurde vom Bundesrat im Jahr 2019 abgelehnt und vom Parlament in den Beratungen der StPO-Revision nicht wieder aufgenommen. 5
Die Länder um die Schweiz herum sind innovativer, wenn es darum geht, Strafuntersuchungen ohne Verurteilung abschliessen zu können, auch wenn die Voraussetzungen für eine...
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