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Höhere Strafen für Gewalttaten

Höhere Strafen für Gewalttaten

Gesetzgebung

Höhere Strafen für Gewalttaten

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen sieht Verschärfungen der Strafdrohungen bei Gewaltdelikten vor. Neu gilt bei einer schweren Körperverletzung sowohl beim Strafgesetzbuch (StGB) wie auch beim Militärstrafgesetz (MStG) eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Bisher betrug die Mindestfreiheitsstrafe sechs Monate. Auch die Strafdrohungen für Gewalt und Drohung gegen Beamte werden verschärft. Wer sich als Teil einer Gruppe an Ausschreitungen beteiligt und dabei Gewalt beispielsweise gegen Mitarbeitende von Blaulicht-Organisationen ausübt, wird neu mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. Die bisherige Mindeststrafe war eine Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen. Für randalierende Gruppen, die Gewalt gegen Sachen ausüben, wurde die Mindeststrafe in Form einer Geldstrafe von 30 auf 90 Tagessätze erhöht. Anstelle einer Mindestgeldstrafe kann künftig auch eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten verhängt werden.

Gemeinsam mit der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen hat das Parlament auch die Vorlage zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht verabschiedet. Diese...

iusNet StrafR-StrafPR 26.06.2023

 

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