Mit dem Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen sowie dem Bundesgesetz über die Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht welche am 1. Juli 2023 in Kraft treten, werden im Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und im Nebenstrafrecht bestimmte Strafdrohungen geändert. Künftig sollen damit die Strafdrohungen besser aufeinander abgestimmt sein. Tatsächlich werden aber bei Gewaltdelikten strengere Strafen eingeführt.