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Änderungen im Strassenverkehrsgesetz ab dem 01. Oktober 2023

Änderungen im Strassenverkehrsgesetz ab dem 01. Oktober 2023

Gesetzgebung
Strassenverkehrsrecht

Änderungen im Strassenverkehrsgesetz ab dem 01. Oktober 2023

Der Bundesrat hat im November 2021 die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. In der Frühjahrssession 2023 hat das Parlament Anpassungen am SVG beschlossen, welche nun gestaffelt in Kraft treten. Im ersten vom Bundesrat nun in Kraft gesetzten Paket geht es um Massnahmen, welche keine weitere Konkretisierung auf Verordnungsstufe benötigen. Im Vordergrund stehen unter anderem die Sanktionierung von Raserdelikten, Anpassungen beim Entzug des Führerausweises auf Probe sowie Erleichterungen für Blaulichtorganisationen:

  • Raserdelikte werden künftig zwar wie bisher mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Führerausweisentzug von zwei Jahren sanktioniert. Neu erhalten die Gerichte aber mehr Ermessensspielraum, um die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und unnötige Härten zu vermeiden. Danach kann das Gericht im Einzelfall die Mindeststrafe wie auch die Entzugsdauer unterschreiten.
  • Bei leichten Wiederhandlungen gegen das SVG von einer Inhaberin oder einem Inhaber eines Führerausweises auf Probe wird neu weder die Probezeit verlängert noch der Führerausweis annulliert. Die
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iusNet STR-STPR 27.10.2022

 

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