Strafrechtssanktionen ab dem 01.09.23 im revidierten Datenschutzgesetz
Strafrechtssanktionen ab dem 01.09.23 im revidierten Datenschutzgesetz
Gesetzgebung
Verwaltungsstrafrecht
Strafrechtssanktionen ab dem 01.09.23 im revidierten Datenschutzgesetz
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, sieht eine strafrechtliche Haftung von natürlichen Personen vor. So können neu folgende Verstösse mit einer Busse geahndet werden:
- Das Bekanntgeben von Personendaten an einen Empfänger in einem Land ohne angemessenes Datenschutzniveau (z.B. in den USA) unter Verletzung der Vorgaben des DSG;
- Das Nutzen bspw. eines Cloud-Anbieters, ohne dass ein ordnungsgemässer Auftragsbearbeitungsvertrag besteht;
- Das Fehlen der Umsetzung der vom Bundesrat definierten Mindestanforderungen, so bspw. den Einsatz angemessener, aktueller technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen, Protokollierungen und Dokumentationen an die Datensicherheit;
- Das Ausbleiben der Mitteilung einer DSG-konformen Datenschutzerklärung an Personen von denen Personendaten beschafft werden;
- Das Erteilen von falschen und unvollständigen Angaben an Personen, die ein Auskunftsgesuch stellen;
- Das Bekanntgeben geheimer Personendaten, die bei der Ausübung eines Berufs, der die ...
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