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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Strafantrag

Strafantrag

Stellt eine einfache Körperverletzung wenige Tage vor der Eheschliessung bereits ein Offizialdelikt dar?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Nach Ansicht des Bundesgerichts ist es nicht ausgeschlossen, dass die Zeit bis zur Eheschliessung von Art. 123 Ziff. 2 Abs. 6 StGB abgedeckt wird. Erst recht nicht, wenn ein Ehepaar einen verbindlichen Termin für die Eheschliessung festlegt. Um die Qualität einer Lebensgemeinschaft zu beurteilen, sind jedoch die gesamten Umstände des Zusammenlebens von Bedeutung.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.04.2022

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zum Strafantragsrecht gegen Hausbesetzer

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Die bisher geltende Rechtsprechung zum Strafantragsrecht gegen Hausbesetzer (Art. 186 StGB) wird präzisiert. In Fällen von fehlenden vertraglichen Beziehungen zwischen dem Täter und dem Geschädigten, stehen einem geschädigten Vermieter vertragliche Ansprüche nicht zur Verfügung, weshalb er nach Beendigung des Mietverhältnisses und bei fehlender Räumung der Mietsache gegenüber Dritten auf die Strafbestimmung nach Art. 186 StGB zurückgreifen kann.
iusNet StrafR-StrafPR 17.09.2020

Formelle Anforderungen an einen Strafantrag

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 190 | 6B_1237/2018

Unter einem "Protokoll" gemäss Art. 304 Abs. 1 StPO ist kein formelles Protokoll zu verstehen. Ein Polizeirapport kann auch als "Protokoll" in diesem Sinne verstanden werden. Auch muss ein solches "Protokoll" nicht vom Polizisten unterzeichnet werden.
iusNet StrafR-StrafPR 03.06.2019

Tücken beim Stellen eines Strafantrags

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
In jüngerer Vergangenheit musste sich das Bundesgericht gleich mit zwei Fallstricken bei der Strafantragsstellung auseinandersetzen. Zum einen bestätigte es die Rechtsprechung, dass bei der Strafantragstellung durch einen Vertreter eine Spezialvollmacht nötig ist, sofern immaterielle, höchstpersönliche Rechtsgüter, wie bspw. Ehrverletzungsdelikte, betroffen sind. Zum anderen klärte es in einem Grundsatzentscheid das Zusammenspiel von Art. 31 und Art. 110 Abs. 6 StGB bzw. die Frage, wann die Strafantragsfrist beginnt und wann sie endet.
Ivan Dunjic
iusNet STR-STPR 22.08.2018

Die Kalenderfrist beim Strafantrag: Ein Fallstrick

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht klärt über den Fristenlauf beim Strafantrag auf. Der Beschwerdeführer A. hat die dreimonatige Frist laut Vorinstanzen um einen Tag verpasst. In Kenntnis des Sachverhalts war er am 16. Mai 2017. Am 17. August 2017 reichte er den Antrag ein. Er macht geltend, dass der dies a quo auf den 17. Mai falle, da erst der Tag nach Kenntnisnahme zu zählen sei. Das Bundesgericht verneint diese Argumentation. Die Frist verstreicht folglich am 16. August 2017 um Mitternacht.
iusNet STR-STPR 22.08.2018

Strafantragsrecht des Entlehners wegen Sachbeschädigung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht kam in diesem Entscheid zum Schluss, dass der Entlehner gemäss Art. 306 Abs. 3 OR für den Zufall nur bei nicht bestimmungsgemässen Gebrauch hafte, weshalb diesem keine besondere Verantwortung für die Entlehnung der Sache zukomme. Daraus folgerte das Bundesgericht, dass bei einer (leichten) Sachbeschädigung, welche die Nutzung der entlehnten Sache in keiner Weise beeinträchtigt, der Entlehner nicht zur Stellung eines Strafantrages berechtigt sei.
iusNet STR-STPR 15.08.2018

Strafantrag mit Generalvollmacht? Begründungspflicht verletzt

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Art. 112 Abs. 1. lit. b BGG ist verletzt, wenn Entscheide der Vorinstanz den festgestellten Sachverhalt und die rechtlichen Überlegungen mangelhaft darlegen. So, wenn der angefochtene Entscheid tatsächliche Feststellungen nicht trifft oder wenn die rechtliche Begründung so lückenhaft oder unvollständig ist, dass nicht prüfbar ist, wie das eidgenössische Recht angewendet wurde. So auch die ungenügende Abklärung von Tatbestandsmerkmalen für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm.
iusNet STR-STPR 10.08.2018