Die Staatsanwaltschaft wollte X. gestützt auf ein neues Gutachten nachträglich verwahren lassen, nachdem das Bundesgerichts bereits im Jahre 2007 die Verwahrung abgelehnt hatte.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid zulässig ist.