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Wiederaufnahme des Verfahrens

Wiederaufnahme des Verfahrens

Anordnung einer nachträglichen Verwahrung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Wiederaufnahme des Verfahrens

BGE 144 IV 321 | 6B_714/2018

Die nachträgliche Verwahrung gestützt auf ein neues Gutachten kann nur sehr restriktiv angeordnet werden. Es müssen Tatsachen und Beweismittel vorliegen, die im Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte. Ein neues Gutachten, welches nur eine andere Meinung vertritt und auf eine abweichende Diagnose und Prognose schliesst, bildet keinen Revisionsgrund.
iusNet STR-STPR 30.08.2018

Revision im abgekürzten Verfahren

Rechtsprechung
Wiederaufnahme des Verfahrens
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält die Revision eines Urteils, welches im abgekürzten Verfahren ergangen ist, nicht für zulässig, auch wenn es in einem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid stehen sollte. Solches ist mit der Zustimmung zum abgekürzten Verfahren hinzunehmen, zumal sich die Parteien (beschuldigte Person und Staatsanwaltschaft) einvernehmlich auf den relevanten Sachverhalt festlegen würden. Andernfalls könnte eine Rechtsmittelmöglichkeit ohne Frist geschaffen werden, so die Befürchtung des Bundesgerichts.
iusNet STR-STPR 15.08.2018