Anordnung einer nachträglichen Verwahrung
Anordnung einer nachträglichen Verwahrung
Anordnung einer nachträglichen Verwahrung
Am 19. März 2007 verurteilte das Obergericht des Kantons Zürich X. wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Straftaten zu 12 Jahren Freiheitsstrafe sowie zu CHF 500.- Busse. X. hatte mit einem Sturmgewehr aus seinem Zimmer auf eine gegenüberliegende Liegenschaft geschossen. Er verletzte eine Person durch Projektsplitter lebensgefährlich und eine weitere nicht lebensgefährlich. Die Verwahrung von X. wurde gestützt auf ein Gutachten geprüft und abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid 2007.
Im Dezember 2017 ersuchte die zuständige Staatsanwaltschaft gestützt auf ein neues Gutachten um die nachträgliche Verwahrung des Mannes. Das Obergericht hiess das Gesuch der Staatsanwaltschaft um Eröffnung eines Revisionsverfahrens gut, hob das Strafurteil von 2007 auf und wies die Sache zur Prüfung der nachträglichen Verwahrung an das Bezirksgericht.
In prozessualer Hinsicht kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die heute geltende Regelung zur nachträglichen Verwahrung (Art. 65 Abs. 2 StGB) grundsätzlich auch auf Täter anwendbar ist, die vor dem Inkrafttreten der Revision des Strafgesetzbuches am 1. Januar 2007 eine Straftat begangen haben...
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