Wann erhält der Privatkläger einen unentgeltlichen Rechtsbeistand?
Wann erhält der Privatkläger einen unentgeltlichen Rechtsbeistand?
Wann erhält der Privatkläger einen unentgeltlichen Rechtsbeistand?
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft verweigerte die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes für einen Privatkläger. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid. Die Strafuntersuchung stelle in der Regel eher bescheidene juristische Anforderungen an die Wahrung der Mitwirkungsrechte von Geschädigten. Es gehe im Wesentlichen darum, allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche anzumelden sowie an Verhören von Beschuldigten und allfälligen Zeugen teilzunehmen und gegebenenfalls Ergänzungsfragen zu stellen. Eine durchschnittliche Person sollte daher aus Sicht des Bundesgerichts in der Lage sein, ihre Interessen als Geschädigter in einer Strafuntersuchung selbst wahrzunehmen. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Verbeiständung dennoch notwendig ist, berücksichtigt das Bundesgericht neben dem Alter, der sozialen Lage, den Sprachkenntnissen sowie der physischen und psychischen Verfassung des Geschädigten insbesondere auch die Schwere und Komplexität des Falls. Der Umstand, dass im Strafverfahren der Untersuchungsgrundsatz (Art. 6 StPO) gilt, schliesst die Notwendigkeit einer Rechtsverbeiständung nicht zum Vornherein aus.
Im konkreten Fall erkannte das...
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