Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung
Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung
Ein Foul mit Verletzungsfolge ist nicht gleich eine fahrlässige Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen warf einem Torwart vor, anlässlich eines Amateurfussballspiel am 28. Mai 2016 einen gegnerischen Stürmer bei einer Abwehraktion mit gestrecktem Bein am rechten Knie getroffen zu haben. Der Stürmer habe dabei eine Fraktur des Schienbeinkopfes erlitten, was den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfülle. Erstinstanzlich wurde der Torwart schuldig gesprochen. Das Kantonsgericht aber hob das erstinstanzliche Urteil auf und sprach den Torwart frei, worauf nun der Verletzte wie auch die Staatsanwaltschaft mit Beschwerde an das Bundesgericht gelangten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Kantonsgerichtsentscheid mit folgender zusammengefasster Begründung:
Bei der Festlegung des zulässigen Verhaltens und der zu respektierenden Sorgfaltspflichten sind im Fussballspiel nebst dem allgemeinen Grundsatz "neminem laedere" insbesondere auch die vom IFAB (International Football Association Board) festgelegten und der Unfallverhütung und der Sicherheit der Spieler dienenden Spielregeln zu beachten. Danach darf bei einer absichtlichen Verletzung oder einer in grober Weise erfolgten Missachtung einer den...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.