Der Beziehungsurlaub im provisorischen Strafvollzug
Der Beziehungsurlaub im provisorischen Strafvollzug
Der Beziehungsurlaub im provisorischen Strafvollzug
Gegen A. wurde ein Strafverfahren wegen verschiedener Delikte geführt. Am 3. Juli 2020 trat A. den vorzeitigen Strafvollzug an, der in der Strafanstalt Saxerriet vollzogen wird. Am 30. Oktober 2020 wurde ein Gesuch um Gewährung eines begleiteten, fünfstündigen Ausgangs genehmigt. Am 25. November 2020 wurde ein unbegleiteter Ausgang bewilligt. Am 11. Dezember 2020 beantragte A. die Gewährung eines Sonderurlaubs für die Dauer von 36 Stunden an Weihnachten für den Besuch bei Angehörigen. Dieses Gesuch wurde am 18. Dezember 2020 abgewiesen, am 12. Januar 2021 wurde eine formelle Verfügung hierzu erlassen. Dagegen gelangt A. an die Anklagekammer des Kantons St. Gallen und schliesslich ans Bundesgericht.
Vorliegend handelt es sich um einen Zwischenentscheid. Der verweigerte Hafturlab stellt einen Eingriff in die Grundrechte des Beschwerdeführers dar, weshalb ein nicht wiedergutzumachender Nachteil bejaht wird. Das Bundesgericht verzichtet auf ein aktuelles Interesse, da der Zeitraum für den Beziehungsurlaub längst verstrichen ist, wenn eine rechtzeitige Überprüfung im Einzelfall kaum möglich ist. Bei Beschwerden, in denen gegebenenfalls die Haftbedingungen als unzulässig oder...
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